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   SG Stade, 06.09.2023 - S 1 KR 303/20   

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https://dejure.org/2023,25389
SG Stade, 06.09.2023 - S 1 KR 303/20 (https://dejure.org/2023,25389)
SG Stade, Entscheidung vom 06.09.2023 - S 1 KR 303/20 (https://dejure.org/2023,25389)
SG Stade, Entscheidung vom 06. September 2023 - S 1 KR 303/20 (https://dejure.org/2023,25389)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    SGB V § 109 Abs. 4 S. 3; KHG § 17b Abs. 1; SGB V § 39 Abs. 1 S. 2; KHEntgG § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Angeborene Erkrankung; Krankenhausvergütung; Neugeboreneninfektion; Perinatalphase; Krankenversicherung; Zur Abgrenzung der ICD-Kodes P37.9 und P39.9

 
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  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 13/18 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Auszug aus SG Stade, 06.09.2023 - S 1 KR 303/20
    Die vertraglichen Fallpauschalen ergeben sich daraus, dass die nach den aufgezeigten gesetzlichen Regelungen hierzu berufenen Vertragspartner eine Fallpauschalenvereinbarung (FPV) mit einem Fallpauschalen-Katalog als Teil derselben und Allgemeine und Spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren (Deutsche Kodierrichtlinien, DKR) vereinbart haben ( BSG, Urteil vom 30. Juli 2019, B 1 KR 13/18 R , juris, Rn. 13, auch zum folgenden).
  • BSG, 17.12.2020 - B 1 KR 13/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Auszug aus SG Stade, 06.09.2023 - S 1 KR 303/20
    Lassen sich nach alledem Infektionszeitpunkt und Erregertyp nicht eindeutig bestimmen, verbleibt die objektive Beweislast bei Nichterweislichkeit der tatbestandlichen Voraussetzungen einer DRG nach der Rechtsprechung des BSG beim Krankenhaus (zB Urteil vom 17. Dezember 2020, B 1 KR 13/20 R , juris, Rn. 21).
  • LSG Hamburg, 23.09.2021 - L 1 KR 56/21

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses für die stationäre Infektionsbehandlung

    Auszug aus SG Stade, 06.09.2023 - S 1 KR 303/20
    Soweit das Landessozialgericht (LSG) Hamburg im Urteil vom 23. September 2021, L 1 KR 56/21 , juris, Rn. 19f den Wortlaut abgrenzen will, "indem man die Begriffe "angeboren" in dem ICD-Kode P37.9 und "Perinatalperiode" in dem ICD-Kode P39.9 zueinander in Bezug setzt", liegt darin letztlich eine systematische Erwägung und nicht mehr ein bestimmtes Wortlautverständnis.
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